Ablauf

Die Ausbildung darf frühestens mit 17 Jahren und 6 Monaten (Ausnahme L17) begonnen werden, nach zumindest 14 Tagen darfst du dann zur Computerprüfung antreten.
Für die theoretische Ausbildung bestehen 2 Möglichkeiten:

Voller Theoriekurs

Für die theoretische Ausbildung sind in diesem Fall 32 Theorieeinheiten vorgeschrieben. Es werden alle
Themen der theoretischen Ausbildung der Kl.B (Grundwissen und. Kl.B- Modul) in der Fahrschule gelehrt und erlernt. Der volle Theoriekurs besteht aus

  • 20 Theorieeinheiten Grundwissen
  • 12 Theorieeinheiten Kl.B

Mindestschulung Theorie

Für die theoretische Ausbildung sind in diesem Fall nur 8 Theorieeinheiten in der Fahrschule vorgeschrieben. Der Großteil der Theorie muss selbstständig im Eigenstudium erarbeitet und erlernt werden. Die Mindestschulung besteht aus:

  • 8 Theorieeinheiten ausgewählter Themen

Praktische Ausbildung

Bei der Vollausbildung sind 18 Fahreinheiten (je 50 min) vorgeschrieben. Die praktische Ausbildung der Klasse B zerfällt in

  • 3 Fahreinheiten Vorschulung
  • 3 Fahreinheiten Grundschulung
  • 6 Fahreinheiten Hauptschulung
  • 5 Fahreinheiten Perfektionsschulung
  • 1 Fahreinheiten Prüfungsvorbereitung.

Computerprüfung

findet am Mittwoch um 13.30 Uhr in unserer Fahrschule statt. Seit 2013 gibt es in Österreich die Modulprüfung. Jedes Modul (auch das Grundwissenmodul) ist eine eigene Prüfung und kann unabhängig vom Absolvieren eines anderen Moduls bestanden werden. Zur positiven Ablegung des Moduls müssen mindestens 80 % der höchstmöglichen Punkteanzahl erreicht werden. Zum Beantworten der Fragen hat jeder Kandidat pro Modul 30 Minuten Zeit zur Verfügung. Die behördlichen Gebühren betragen je Antritt zu einem Modul 5,50 Euro.

Praktische Fahrprüfung

kann erst mit 18 Jahren abgelegt werden. Bis dahin (spätestens 2 Tage vorher!) muss eine Erste Hilfe Kurs Bestätigung vorgelegt werden. An den Prüfungstagen muss ein amtlicher Lichtbildausweis mitgenommen werden!
Die Fahrpraxisprüfung besteht aus folgenden Teilen:

  • Fahrzeugüberprüfung
  • Übungsplatz (Einparken, Zielbremsung, etc.)
  • Prüfungsfahrt 25 Minuten im freien Straßenverkehr
  • Abschlussgespräch

Was darf ich mit der Klasse B lenken?

Mit dem B-Schein darfst du Kraftwagen bis zu 3500 kg höchstzulässiges Gesamtgewicht, mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen (außer dem Lenkerplatz) und Kraftfahrzeuge mit drei Rädern lenken.
Mit der Führerscheinklasse B ist das Ziehen eines Anhängers unter folgenden Bestimmungen zulässig:

  • ein leichter Anhänger bis 750 kg höchstzulässige Gesamtmasse,
  • ein schwerer Anhänger, wenn dessen höchstzulässige Gesamtmasse die Eigenmasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigt, und die Summe der höchstzulässigen Gesamtmassen beider Fahrzeuge 3500 kg nicht übersteigt.

Grundvoraussetzungen für die Klasse B

  • Du musst mindestens 17½ Jahre sein, um mit der Ausbildung beginnen zu können (Ausnahme L17).
  • Ärztliche Untersuchung (Ein Arzt kommt zu uns ins Haus!)
  • Verkehrszuverlässigkeit (wird von deiner zuständigen Behörde überprüft)

Mehrphasenausbildung

Zwischen 2. und 4. Monat nach der praktischen Prüfung ist die erste Feedbackfahrt, zwischen 3. und 9. Monat ein ganztägiges Fahrsicherheitstraining bei ÖAMTC oder ARBÖ und zwischen 6. und 12. Monat die zweite Feedbackfahrt (Spritsparfahrt) gesetzlich vorgeschrieben.

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