Großer Erfolg des B-Führerschein mit 17
Die Resultate sprechen für sich: Sowohl Jugendliche, Eltern als auch die Fahrschulen berichten durchaus positiv vom L17-Führerschein. Die durch die 3000 km Ausbildungsfahrten erreichte Praxis wirkt sich äußerst positiv auf das Fahrkönnen, wie etwa Blickverhalten oder Fahrzeugbeherrschung des Führerschein-neulings, aus.
Ein weiterer positiver Effekt: viele Jugendliche überspringen auf diese Weise die risikoreiche Mopedzeit.
Voraussetzungen für BewerberInnen
- Vollendetes 16. Lebensjahr
- Verkehrszulässigkeit
- Körperliche und geistige Reife
- Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten
- gesundheitliche Eignung
Voraussetzungen für BegleiterInnen (max.2)
- Besonderes Naheverhältnis zur/ zum BewerberIn
- Besitz der Lenkerberechtigung der Kl.B (seit 7 Jahren)
- Während der letzten 3 Jahre tatsächlich gefahren Innerhalb der letzten 3 Jahre kein schwerer Verstoß gegen Verkehrsvorschriften
- Eine Person darf grundsätzlich nur 2 BewerberInnen innerhalb von 12 Monaten begleiten.
Ablauf
Ansuchen mittels eines speziellen Führerscheinantrages in der Fahrschule ab Deinem 16. Geburtstag. Für die privaten Übungsfahrten mit einer Begleitung benötigst Du 37 theoretische Lektionen 12 praktische Unterrichtseinheiten in der Fahrschule. Du erhältst von der Fahrschule eine Bestätigung, womit Du bei Deiner zuständigen Behörde um die Erlaubnis für die Selbstausbildung mit Begleitpersonen (max. 2) ansuchen kannst. Bei den Übungsfahrten ist ein Fahrtenprotokoll (amtliches Formular) mit den Unter-schriften der jeweiligen Personen zu führen. Am Fahrzeug muss eine Tafel mit der Aufschrift 'L17', sowie eine Tafel mit der Aufschrift 'Ausbildungsfahrt' angebracht sein. Nach 1.000 km Übungsfahrt mußt Du und die Begleitperson(en) zu einer 'Begleitenden Schulung' (Fahrstunde und Analyse Deiner Fortschritte bei der Übungsfahrt) in die Fahrschule kommen. Dasselbe gilt nach 2000 absolvierten km Übungsfahrten. Nach den vorgeschriebenen 3.000 km mit Begleitperson(en) mußt Du die letzten 3 Fahrstunden in der Fahrschule absolvieren. Du erhältst eine Bestätigung, die als Ausbildungsnachweis der Führerscheinklasse B gilt.
Seit 01.03.2006 kannst du mit dem L17-Taferl auch gleich die theoretische Ausbildung der Kl. A absolvieren, die Computerprüfung für A und B gleichzeitig (ab deinem 17. Geburtstag) ablegen. Die praktische Prüfung für die Kl.B wie gewohnt machen, mit der Motorrad-Fahrprüfung musst du weiterhin bis zu deinem 18.Geburtstag warten. So hast du alles kompakt im Griff und sparst dir das doppelte Lernen der Theorie.
Du kannst bei uns kostenlos den ganzen Kurs nochmals besuchen, wenn Du willst, um optimal auf Deine Computerprüfung vorbereitet zu sein.Du kannst ab Deinem 17. Geburtstag zur Führerscheinprüfung antreten.
Sonstiges
Die 0,1 Promille-Grenze gilt für den Fahrschüler, die 0,5-Promille-Regelung für den Begleiter. Die Ausbildungsfahrzeuge sind vorne und hinten mit einem Schild 'L17' und der Aufschrift 'Ausbildungsfahrt' zu kennzeichnen.
Du solltest Dich vorher mit Deiner Versicherungsgesellschaft in Verbindung setzen, um mögliche Probleme im Schadensfall abzuklären (Zusatzversicherungen!).
In folgenden Staaten wird der österreichische L17-Führerschein anerkannt: Großbritannien, Irland, Dänemark, Norwegen und Deutschland (wenn nicht ansassig). Die 3000 km Übungsfahrten sind nur in Österreich gestattet.


