Fahrschule POLIVKA

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Klasse B Vollausbildung

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Was darf ich mit der Führerscheinklasse B lenken?

Mit dem B-Schein darfst du Kraftwagen bis zu 3500 kg höchstzuläss. Gesamtgewicht, mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen (außer dem Lenkerplatz) und Kraftfahrzeuge mit drei Rädern lenken.
Mit der Führerscheinklasse B ist das Ziehen eines Anhängers unter folgenden Bestimmungen zulässig:

  • ein leichter Anhänger bis 750 kg höchstzuläss. Gesamtmasse
  • ein schwerer Anhänger, wenn dessen höchstzuläss. Gesamtmasse die Eigenmasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigt, sofern die Summe der höchstzulässi. Gesamtmassen beider Fahrzeuge 3500 kg nicht übersteigt.

Grundvoraussetzungen für die Klasse B

  • Du musst mindestens 17,5 Jahre sein, um mit der Ausbildung beginnen zu können (Ausnahme L17).
  • Erste Hilfe Kurs Bestätigung
  • Ärztliche Untersuchung
  • Verkehrszulässigkeit (wird von deiner zuständigen Behörde überprüft)

Vollausbildung

Die Ausbildung darf frühestens mit 17 Jahren und 6 Monaten (Ausnahme L17) begonnen werden, nach zumindest 14 Tagen darfst du dann zur Computerprüfung antreten.Für die theoretische Ausbildung sind 32 Theorieeinheiten vorgeschrieben. Seit 1.1.2006 wurde die praktische Ausbildung der Klasse B völligreformiert: Sie zerfällt nun in 3 Fahrstunden Vorschulung, 3 Grundschulung, X Hauptschulung (je nach Können des/der KandidatIn , 5 Perfektionsschulung und  1 Prüfungsvorbereitung.
Defakto muss aufgrund des Lehrplanes mit 4-6 Fahrstunden Hauptschulung gerechnet werden - viele nehmen 4 oder 6 Lektionen Hauptschulung - sprich insgesamt 16 bzw. 18 Fahrstunden für die Ausbildung, um individuell auf deine Anforderungen und Bedürfnisse eingehen. Das Minimum an Hauptschulungen ist jedoch 1 Fahrstunde, sprich insgesamt 13 Fahrstunden.

Der Computerprüfung findet am Mittwoch um 13.30 Uhr in unserer Fahrschule statt. Du hast 45 Minuten Zeit, um die Fragen (insgesamt ca. 720), die per Zufallsgenerator für jeden Prüfling individuell ausgewählt (ca. 60 Fragen) werden, zu beantworten. Die Theorieprüfung ist 18 Monate gültig.

Die praktische Fahrprüfung kann erst mit 18.Jahren abgelegt werden.
Die Fahrpraxisprüfung besteht aus folgenden Teilen:

  • Fahrzeugüberprüfung
  • Übungsplatz (Einparken, Bremsprobe,etc.)
  • Prüfungsfahrt 35 Minuten im freien Straßenverkehr

An den Prüfungstagen muss ein amtlicher Lichtbildausweis mitgenommen werden!

Mehrphasenausbildung

Zwischen 2. und 4. Monat nach Führerscheinerhalt ist die erste Feedbackfahrt, zwischen 4. und 9. Monat ein ganztägiges Fahrsicherheitstraining und zwischen 7. und 12. Monat die zweite Feedbackfahrt gesetzlich vorgeschrieben.

2011 © m.polivka, version 0.95



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