Vorstufe Klasse A
Vorstufe der Klasse A umfasst folgende Fahrzeuge:
Motorräder und Motorräder mit Beiwagen, sowie für den Verkehr in Österreich und in jenen Staaten, die diese Berechtigung anerkannt haben, auch Kraftfahrzeuge mit drei Rädern oder vier Rädern, deren Eigenmasse nicht mehr als 400 kg beträgt.
"Vorstufe der Klasse A" steht dafür, dass die Klasse A für zwei Jahre auf das Lenken von Leichtmotorrädern beschränkt ist. Unter Leichtmotorrädern versteht man ein Motorrad oder Motorrad mit Beiwagen mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis zwischen Leistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg.Außerdem darf man mit jedem Führerschein alle ein- und mehrspurigen Mopeds sowie Leichtkraftfahrzeuge lenken.
Mindestalter
18 Jahre. Die Ausbildung für die Vorstufe der Klasse A unterliegt auch der Mehrphasenausbildung.Die Einschränkung auf die Vorstufe A erlischt automatisch nach zwei Jahre , es ist weder eine neue Prüfung noch ein neuer Führerschein notwendig.
Klasse A
Motorräder und Motorräder mit Beiwagen, sowie für den Verkehr in Österreich und in jenen Staaten, die diese Berechtigung anerkannt haben, auch Kraftfahrzeuge mit drei Rädern oder vier Rädern, deren Eigenmasse nicht mehr als 400 kg beträgt.
Weiters darf man mit diesem Führerschein alle ein- und mehrspurigen Mopeds sowie Leichtkraftfahrzeuge lenken.
Mindestalter
21 Jahre. Unter 21 Jahren wird die Klasse A für zwei Jahre auf die Vorstufe A eingeschränkt. Die Einschränkung auf die Vorstufe A erlischt nach Ablauf der zwei Jahre automatisch. Die Ausbildung für die Klasse A unterliegt ebenfalls der Mehrphasenausbildungssystem.
Einfacher zum A-Führerschein
Ab 1. April 2006 werden neue Prüfungsmodelle für die Ausdehnung von der Klasse B auf die Klasse A oder B+E bei der Computerprüfung eingesetzt. Im Fall der Ausdehnung der Lenkberechtigung für die Klasse B auf die Klassen A oder B+E hat die Prüfung jeweils lediglich aus einem Teil mit mindestens zehn klassenspezifischen Fragen zu bestehen, wobei auch noch vertiefte Kenntnisse abgefragt werden können (Zusatzfragen). Der sogenannte allgemeine Teil (Verkehrszeichen, Vorrangbeispiele, etc.) entfällt in diesem Fall. Für alle anderen Klassen wird der Fragenkatalog ab 1. April upgedatet.
ACHTUNG!!!
Ab 2013 wird die 3. Führerscheinrichtlinie der EU umgesetzt, wobei die Kl.A völlig neu gestaltet wird (erschwerter Zugang zur Kl.A).
Mehrphasenausbildung
Für die Klasse A und Vorstufe A muss zwischen 4. und 9. Monat nach Abschluss der Ausbildung ein ganztägiges Fahrsicherheitstraining absolviert werden.


